Wer den Wert seiner Immobilie ermitteln lassen will, fragt sich zuerst: Was kostet das eigentlich? Die Antwort hängt davon ab, wie ausführlich die Immobilienbewertung sein soll. Wir geben einen Überblick.
Markteinschätzung, Kurzgutachten oder Vollgutachten?
- Kostenlose Markteinschätzung – im Rahmen eines Verkaufsauftrags durch den Makler, ideal als realistische Verkaufspreis-Orientierung.
- Kurzgutachten – kompakte schriftliche Wertermittlung, sinnvoll z. B. zur Kaufpreisfindung.
- Verkehrswertgutachten (Vollgutachten) – umfangreiches, rechtssicheres Dokument für Gericht, Finanzamt, Erbschaft oder Scheidung. Dieses wird von externen, zertifizierten Sachverständigen erstellt – nicht von uns.
Was kostet ein Verkehrswertgutachten?
Ein gerichtsfestes Vollgutachten eines Sachverständigen orientiert sich am Aufwand und am Immobilienwert. Als grobe Orientierung liegen die Kosten häufig im Bereich von rund 0,5 bis 1,5 % des Immobilienwerts; einfache Kurzgutachten sind deutlich günstiger. Die genauen Kosten sollten Sie immer individuell anfragen.
Wann reicht die kostenlose Markteinschätzung?
Wenn es Ihnen darum geht, einen realistischen Verkaufspreis zu finden, ist eine fundierte Markteinschätzung in der Regel völlig ausreichend – und im Rahmen eines Verkaufsauftrags für Sie kostenlos. Dabei handelt es sich um eine marktbasierte Werteinschätzung – kein rechtssicheres Gutachten. Was dabei alles in die Maklerleistung einfließt, lesen Sie im Beitrag zur Maklerprovision.
Wann lohnt sich ein Vollgutachten?
Ein offizielles, rechtssicheres Verkehrswertgutachten ist dann nötig, wenn Sie einen gerichtsfesten Nachweis brauchen – etwa bei Erbauseinandersetzungen, Scheidungen, vor Gericht oder gegenüber dem Finanzamt. Bitte beachten Sie: Solche rechtssicheren Gutachten dürfen ausschließlich öffentlich bestellte oder zertifizierte Sachverständige erstellen. Diesen Service biete ich selbst nicht an – gern vermittle ich Ihnen jedoch den Kontakt zu einer geeigneten Sachverständigen oder einem geeigneten Sachverständigen.
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